Teilnahmebedingungen für unsere Veranstaltungen und die Veranstaltungen unserer Partner.

ITALIENISCHE FASSUNG „
“ – TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Version 2.0 – Überarbeitung vom 26. Januar 2026

1) Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen („AGB“) regeln den Kauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an Veranstaltungen, die von APERIGALA SAGL („Veranstalter“) und/oder von Partnern des Veranstalters organisiert werden, sofern dies auf der Veranstaltungsseite angegeben ist.

2) Ticketkauf und offizielle Kanäle
Die Tickets müssen ausschließlich über die offizielle Website vor Beginn der Veranstaltung erworben werden. Für Tickets, die ausnahmsweise am Eingang über ein POS-Terminal gekauft werden – sofern dies zulässig und technisch möglich ist –, können zusätzliche Kosten anfallen. Bei jedem Kauf vor Ort nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass der Verkauf von der Annahme dieser AGB abhängig ist.

3) Namensgebundene, nicht übertragbare Eintrittskarte
Die Eintrittskarte ist persönlich und namensgebunden.

Die Eintrittskarte ist nicht auf Dritte übertragbar.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, am Eingang Kontrollen durchzuführen.
Bei Abweichungen zwischen dem Namen auf der Eintrittskarte und dem Ausweis kann der Zutritt verweigert werden.

3.1) Zustimmung zu den AGB auch bei Eintritt ohne Online-Kauf
Der Zugang und/oder der Aufenthalt bei der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer (Online-Ticket, Kauf vor Ort, Akkreditierung, Einladung, Mitarbeiter, Lieferant, Partner, Gast eines Gastes), setzt die vollständige Zustimmung zu den vorliegenden AGB voraus.

4) Weiterverkaufsverbot
Der Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte, die Versteigerung oder die Nutzung der Eintrittskarte für nicht genehmigte kommerzielle oder werbliche Zwecke ist untersagt.

5) Keine Rückerstattung und keine Übertragbarkeit
Die Tickets sind nicht erstattungsfähig.

Bei Nichtteilnahme, Verspätung, persönlichen Verhinderungen, Krankheit, Reisen, nicht extremen Wetterbedingungen oder sonstigen Gründen, die nicht dem Veranstalter zuzurechnen sind, erfolgt keine Rückerstattung.
In jedem Fall sind Provisionskosten, Transaktionskosten (Karten/PSP), Plattformkosten, Service- und Verwaltungskosten sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Gebühren Dritter nicht erstattungsfähig.

6) Änderungen, Verschiebungen, Programm
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Datum, Ort, Uhrzeiten, Ablauf, Künstler und Inhalte der Veranstaltung aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen oder aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, zu ändern. Im Falle einer Verschiebung bleibt die Eintrittskarte für den neu bekannt gegebenen Termin gültig.

7) Kleiderordnung
Die Einhaltung der Kleiderordnung und des Veranstaltungsthemas ist eine wesentliche Voraussetzung für den Zutritt. Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern, die die Kleiderordnung nicht einhalten oder nicht zum Konzept der Veranstaltung passen.

8) Sicherheit, Verhalten und Zutritt
Verhaltensweisen, die andere Teilnehmer stören, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, aggressiv oder belästigend sind oder Personen und Sachwerte gefährden, können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung;
gegebenenfalls Einschreiten des Sicherheitsdienstes und/oder der zuständigen Behörden, sofern erforderlich.

9) Verbotene Gegenstände
Es ist verboten, gefährliche Gegenstände, illegale Substanzen und jegliches Material mitzubringen, das die Sicherheit der Veranstaltung gefährden könnte. Der Veranstalter kann Kontrollen anordnen und bei Vorhandensein verbotener Gegenstände den Zutritt verweigern sowie gegebenenfalls die Sicherheitskräfte und/oder die zuständigen Behörden einschalten, falls erforderlich.

10) Haftung des Teilnehmers für Schäden
Der Teilnehmer haftet persönlich für alle Schäden an Personen, Sachen, Einrichtungsgegenständen, Ausrüstung, Kunstwerken oder Einrichtungen des Veranstaltungsortes und/oder des Veranstalters, die durch sein Verhalten, seine Fahrlässigkeit, seine Unachtsamkeit oder seine Vorsätzlichkeit verursacht werden.

10.1) Haftung für begleitete Personen (gesamtschuldnerische Haftung)
Wer eine oder mehrere Personen („Begleitpersonen“), einschließlich Gäste von Gästen, Partner, Kunden und Eingeladene, zur Veranstaltung mitbringt, begleitet oder ihnen Zutritt gewährt, ist verpflichtet, deren Verhalten zu überwachen, und haftet gesamtschuldnerisch für Schäden, die die Begleitpersonen an Personen oder Sachen des Veranstaltungsortes und/oder des Veranstalters verursachen.

10.2) Identifizierung und Zusammenarbeit
Im Falle von Schäden oder gefährlichem Verhalten ist der Veranstalter berechtigt, Identitätsdaten zu erheben und mit dem Veranstaltungsort und/oder den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um den Vorfall aufzuklären und zu bearbeiten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mitzuwirken und auf Anfrage seine Identitätsdaten anzugeben.

10.3) Freistellung des Veranstalters „
“ Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Partner und den Veranstaltungsort von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Beschwerden, Klagen oder Forderungen Dritter frei, die sich aus Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers selbst und/oder seiner Begleitpersonen während der Veranstaltung ergeben. Diese Freistellung umfasst beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden sowie alle Folgen, die sich aus fahrlässigem, unvorsichtigem oder vorsätzlichem Verhalten ergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich zudem, dem Veranstalter alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Bearbeitung solcher Ansprüche entstehen, einschließlich Anwalts-, Gutachter- und Inkassokosten.

10.4) Einhaltung der Hausordnung des Veranstaltungsortes
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die Anweisungen des Servicepersonals, des Sicherheitspersonals und des Veranstalters uneingeschränkt zu befolgen und sich in einer Weise zu verhalten, die dem Rahmen und dem Ansehen des Veranstaltungsortes angemessen ist. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung sowie die Inrechnungstellung etwaiger verursachter Schäden zur Folge haben.

10.5) Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausgabe alkoholischer Getränke an einzelne Teilnehmer einzuschränken oder einzustellen und/oder Teilnehmer, die Anzeichen von Trunkenheit oder unangemessenes Verhalten zeigen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags des Geländes zu verweisen. Für eventuelle Schäden oder Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen verursacht werden, haftet ausschließlich der Teilnehmer.

10.6) Risikoübernahme
Der Teilnehmer erklärt, freiwillig an der Veranstaltung teilzunehmen und sich bewusst zu sein, dass die Teilnahme mit gewissen Risiken verbunden ist, darunter unter anderem: Menschenansammlungen, potenziell rutschige Oberflächen, Treppen, wertvolle Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke sowie wechselnde Lichtverhältnisse. Der Teilnehmer akzeptiert diese Risiken und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter für Ereignisse, die nicht unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind.

11) Persönliche Gegenstände
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch persönlicher Gegenstände während der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände sorgfältig zu verwahren.

12) Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Servicepersonal vor dem Verzehr von Speisen oder Getränken direkt zu informieren und die Verträglichkeit mit seinen individuellen Bedürfnissen zu überprüfen. Der Veranstalter und/oder die Catering-Anbieter übernehmen keine Gewähr für die Vermeidung von Kreuzkontaminationen. Der Verzehr erfolgt auf alleinige Verantwortung des Teilnehmers.

13) Foto- und Videoaufnahmen sowie Nutzung von Bildmaterial
Während der Veranstaltung können Fotos und Videoaufnahmen gemacht sowie Live-Streams in sozialen Medien oder andere digitale Aktivitäten zur Dokumentation und Werbung für die Veranstaltung durchgeführt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, gefilmt zu werden, und erteilt die Erlaubnis zur Nutzung seines Bildnisses für Werbe- und/oder Marketingzwecke des Veranstalters und der mit der Veranstaltung verbundenen Partner, sowohl online als auch offline, ohne zeitliche Begrenzung, ohne dass eine weitere Einwilligung erforderlich ist und ohne Vergütung.

14) Veranstaltungen im Freien und schlechtes Wetter
Veranstaltungen im Freien finden auch bei schlechtem Wetter statt, sofern die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Im Falle einer Verschiebung oder Absage aufgrund schwerwiegender Wetterbedingungen bleibt die Eintrittskarte für den bekannt gegebenen Nachholtermin gültig.

15) Maximale Kapazität und begrenzter Zutritt
Der Zutritt ist gestattet, bis die maximale Kapazität des Veranstaltungsortes gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften erreicht ist. Das Erreichen der maximalen Kapazität berechtigt nicht zu einer Rückerstattung für Personen, denen der Zutritt verwehrt bleibt.

16) Minderjährige und Tiere
Die Teilnahme von Minderjährigen ist nicht gestattet. Haustiere sind bei den Veranstaltungen nicht zugelassen, sofern für einzelne Veranstaltungen nichts anderes angegeben ist und vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen für Assistenztiere.

17) Mitteilungen (Service- und Werbemitteilungen)
Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, Service-Mitteilungen (z. B. Kaufbestätigung, logistische Details, organisatorische Aktualisierungen) zu erhalten. Etwaige Werbemitteilungen werden, sofern sie versendet werden, unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften verwaltet und können auf Wunsch des Empfängers gemäß den in den Mitteilungen angegebenen Modalitäten eingestellt werden.

18) Datenschutz
Die bei der Registrierung und beim Kauf erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website des Veranstalters verfügbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.

19) Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In keinem Fall kann der Veranstalter für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Eine etwaige Schadensersatzhaftung des Veranstalters ist in jedem Fall auf den Wert der vom Teilnehmer erworbenen Eintrittskarte beschränkt.

20) Salvatorische Klausel (Severability)
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt werden, so berührt diese Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang wirksam und verbindlich bleiben. Die nichtige, ungültige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck so weit wie möglich entspricht.

21) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder der Teilnahme an den Veranstaltungen ist ausschließlich Lugano (Schweiz) als Gerichtsstand zuständig.

22) Zustimmung
Mit dem Kauf der Eintrittskarte, dem Zutritt und/oder dem Aufenthalt bei der Veranstaltung, gleich aus welchem Grund (Online-Ticket, Kauf vor Ort, Einladung, Akkreditierung, Mitarbeiter, Lieferant, Partner, Gast eines Gastes), erklärt der Teilnehmer, dass er die vorliegenden AGB in der zum Zeitpunkt des Kaufs oder des Zutritts gültigen Fassung gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert hat.

APERIGALA SAGL — Via Ronchetto 7, CH-6900 Lugano
Dokument aktualisiert am 26. Januar 2026 — Version 2.0

ENGLISCHE VERSION
Teilnahmebedingungen für unsere Veranstaltungen und die Veranstaltungen unserer Partner.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN Version 2.0 – Überarbeitung vom 26. Januar 2026

1) Gegenstand und Geltungsbereich Diese Bedingungen („AGB“) regeln den Kauf von Eintrittskarten und die Teilnahme an Veranstaltungen, die von APERIGALA SAGL („Veranstalter“) und/oder von Partnern des Veranstalters organisiert werden, sofern dies auf der Veranstaltungsseite angegeben ist.

2) Kauf von offiziellen Eintrittskarten und Kanälen Eintrittskarten müssen ausschließlich über die offizielle Website vor Beginn der Veranstaltung erworben werden. Für Eintrittskarten, die ausnahmsweise am Eingang über ein POS-Terminal gekauft werden – sofern dies zulässig und technisch möglich ist –, können zusätzliche Kosten anfallen. Bei jedem Kauf vor Ort erkennt der Teilnehmer an, dass der Verkauf der Annahme dieser AGB unterliegt.

3) Auf den Namen lautende Fahrkarte, nicht übertragbar. Die Fahrkarte ist persönlich und auf den Namen ausgestellt.

Es ist nicht auf Dritte übertragbar. Der Veranstalter kann am Eingang Kontrollen durchführen. Bei Abweichungen zwischen dem Namen auf dem Ticket und dem Ausweis kann der Zutritt verweigert werden.

3.1) Zustimmung zu den AGB auch bei Eintritt ohne Online-Kauf Der Zutritt und/oder der Aufenthalt auf der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer (Online-Ticket, Kauf vor Ort, Akkreditierung, Einladung, Mitarbeiter, Lieferant, Partner, Gast eines Gastes), setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu diesen AGB voraus.

4) Weiterverkaufsverbot Der Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte, die Versteigerung oder die Nutzung der Eintrittskarte für unbefugte kommerzielle oder werbliche Zwecke ist untersagt.

5) Keine Rückerstattung und keine Übertragbarkeit: Tickets sind nicht erstattungsfähig.

Bei Nichtteilnahme, Verspätung, persönlichen Verhinderungen, Krankheit, Reisen, nicht extremen Wetterbedingungen oder sonstigen Gründen, die nicht dem Veranstalter zuzurechnen sind, erfolgt keine Rückerstattung. In jedem Fall sind Provisionskosten, Transaktionskosten (Karten/PSP), Plattformkosten, Service- und Verwaltungskosten sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Gebühren Dritter nicht erstattungsfähig.

6) Änderungen, Verschiebungen, Programm Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Datum, Ort, Uhrzeiten, Besetzung, Künstler und Inhalte der Veranstaltung aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder aus Gründen, die nicht dem Veranstalter zuzurechnen sind, zu ändern. Im Falle einer Verschiebung behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den neu bekannt gegebenen Termin.

7) Kleiderordnung Die Einhaltung der Kleiderordnung und des Veranstaltungsthemas ist eine wesentliche Voraussetzung für den Zutritt. Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern, die sich nicht an die Kleiderordnung halten oder nicht zum Rahmen der Veranstaltung passen.

8) Sicherheit, Verhalten und Zugang Verhaltensweisen, die andere Teilnehmer stören, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, aggressiv oder belästigend sind oder Personen und Eigentum gefährden, können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung; gegebenenfalls Einschreiten des Sicherheitspersonals und/oder der zuständigen Behörden.

9) Verbotene Gegenstände Es ist verboten, gefährliche Gegenstände, illegale Substanzen und jegliches Material mitzubringen, das die Sicherheit der Veranstaltung gefährden könnte. Der Veranstalter kann Kontrollen durchführen und bei Vorhandensein verbotener Gegenstände den Zutritt verweigern sowie gegebenenfalls Sicherheitskräfte und/oder zuständige Behörden hinzuziehen.

10) Schadensersatzpflicht des Teilnehmers Der Teilnehmer haftet persönlich für alle Schäden an Personen, Sachen, Einrichtungsgegenständen, Ausrüstung, Kunstwerken oder Einrichtungen des Veranstaltungsortes und/oder des Veranstalters, die durch sein Verhalten, seine Fahrlässigkeit, seine Unachtsamkeit oder seine Vorsätzlichkeit verursacht werden.

10.1) Haftung für begleitete Personen (gesamtschuldnerische Haftung) Wer eine oder mehrere Personen („Begleitete“), einschließlich Gäste von Gästen, Partner, Kunden und Besucher, zur Veranstaltung mitbringt, begleitet oder ihnen den Zutritt gewährt, ist verpflichtet, deren Verhalten zu überwachen, und haftet gesamtschuldnerisch für Schäden, die die Begleiteten an Personen oder Sachen des Veranstaltungsortes und/oder des Veranstalters verursachen.

10.2) Identifizierung und Zusammenarbeit Im Falle eines Schadens oder eines gefährlichen Verhaltens ist der Veranstalter berechtigt, Identitätsdaten zu erfassen und mit dem Veranstaltungsort und/oder den zuständigen Behörden bei der Untersuchung und Bearbeitung des Vorfalls zusammenzuarbeiten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mitzuwirken und seine Identitätsdaten auf Anfrage anzugeben.

10.3) Haftungsfreistellung des Veranstalters Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Partner und den Veranstaltungsort von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Forderungen, Klagen oder Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verhalten, den Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers selbst und/oder seiner Begleitpersonen während der Veranstaltung ergeben. Diese Entschädigung umfasst unter anderem Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden und alle Folgen, die sich aus fahrlässigem, rücksichtslosem oder vorsätzlichem Verhalten ergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich zudem, dem Veranstalter alle Kosten zu erstatten, die ihm durch die Bearbeitung solcher Ansprüche entstehen, einschließlich Anwalts-, Sachverständigen- und Inkassokosten.

10.4) Einhaltung der Hausordnung Der Teilnehmer verpflichtet sich, die internen Regeln des Veranstaltungsortes, die Anweisungen des Restaurantpersonals, des Sicherheitspersonals und des Veranstalters uneingeschränkt zu befolgen und sich in einer Weise zu verhalten, die dem Rahmen und dem Ansehen des Veranstaltungsortes angemessen ist. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zum sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung sowie zur Erstattung etwaiger entstandener Schäden führen.

10.5) Verantwortungsvoller Alkoholkonsum Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Konsum alkoholischer Getränke. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausgabe alkoholischer Getränke an einzelne Teilnehmer einzuschränken oder einzustellen und/oder Teilnehmer, die Anzeichen von Trunkenheit oder unangemessenem Verhalten zeigen, des Geländes zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Für Schäden oder Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen verursacht werden, haftet ausschließlich der Teilnehmer.

10.6) Risikoübernahme Der Teilnehmer erklärt, freiwillig an der Veranstaltung teilzunehmen und sich bewusst zu sein, dass die Teilnahme mit gewissen Risiken verbunden ist, darunter unter anderem: Gedränge, möglicherweise rutschige Oberflächen, Treppen, das Vorhandensein wertvoller Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke sowie wechselnde Lichtverhältnisse. Der Teilnehmer akzeptiert diese Risiken und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter für Ereignisse, die nicht unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters selbst zurückzuführen sind.

11) Persönliche Gegenstände Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch persönlicher Gegenstände während der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände sorgfältig zu verwahren.

12) Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Personal im Speisesaal unmittelbar vor dem Verzehr von Speisen oder Getränken zu informieren und sich zu vergewissern, dass diese mit seinen Bedürfnissen vereinbar sind. Der Veranstalter und/oder die Catering-Anbieter übernehmen keine Gewähr dafür, dass keine Kreuzkontamination vorliegt. Der Verzehr erfolgt auf alleinige Verantwortung des Teilnehmers.

13) Foto- und Videoaufnahmen sowie Bildnutzung Während der Veranstaltung können Fotos und Videoaufnahmen gemacht sowie Live-Streams in sozialen Medien oder andere digitale Aktivitäten zur Dokumentation und Werbung für die Veranstaltung durchgeführt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, gefilmt zu werden, und gestattet die Nutzung seines Bildnisses zu Werbe- und/oder Marketingzwecken des Veranstalters und der mit der Veranstaltung verbundenen Partner in Online- und Offline-Kanälen, und zwar zeitlich unbegrenzt, ohne dass eine weitere Einwilligung erforderlich ist und ohne Anspruch auf Vergütung.

14) Veranstaltungen im Freien und schlechtes Wetter Veranstaltungen im Freien finden auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, die Sicherheitslage ist nicht gewährleistet. Im Falle einer Verschiebung oder Absage aufgrund schwerwiegender Wetterbedingungen bleibt die Eintrittskarte für den nächsten bekannt gegebenen Termin gültig.

15) Maximale Kapazität und begrenzter Zutritt Der Zutritt ist gestattet, bis die maximale Kapazität des Veranstaltungsortes gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften erreicht ist. Das Erreichen der maximalen Kapazität berechtigt diejenigen, denen der Zutritt verwehrt bleibt, nicht zu einer Rückerstattung.

16) Minderjährige und Tiere Die Teilnahme von Minderjährigen ist nicht gestattet. Haustiere sind bei Veranstaltungen nicht erlaubt, sofern dies nicht ausdrücklich für einzelne Veranstaltungen angegeben ist und vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen für Assistenztiere.

17) Mitteilungen (Service- und Werbemitteilungen) Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, Servicemitteilungen (z. B. Kaufbestätigung, logistische Details, organisatorische Aktualisierungen) zu erhalten. Etwaige Werbemitteilungen werden, sofern sie versendet werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verwaltet und können auf Wunsch des Empfängers in der in den Mitteilungen angegebenen Weise eingestellt werden.

18) Datenschutz Die bei der Registrierung und beim Kauf erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie der auf der Website des Veranstalters verfügbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.

19) Haftungsbeschränkung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer beschränkt sich ausschließlich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Veranstalter haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Veranstalters ist in jedem Fall auf den Wert der vom Teilnehmer erworbenen Eintrittskarte beschränkt.

20) Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von einer zuständigen Justizbehörde für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt werden, so berührt diese Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang wirksam und verbindlich bleiben. Die nichtige, ungültige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die …